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   OVG Rheinland-Pfalz, 10.03.2015 - 6 A 10788/14.OVG   

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https://dejure.org/2015,45376
OVG Rheinland-Pfalz, 10.03.2015 - 6 A 10788/14.OVG (https://dejure.org/2015,45376)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.03.2015 - 6 A 10788/14.OVG (https://dejure.org/2015,45376)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. März 2015 - 6 A 10788/14.OVG (https://dejure.org/2015,45376)
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Volltextveröffentlichung

  • vdai.de PDF

    Ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach § 49 Abs. 2 GewO verhindert einen Bestandsschutz hinsichtlich der Betriebserlaubnis. Die bloße Erwartung einer unverändert bleibenden Rechtslage bei der Übernahme einer Spielhalle begründet allein kein schutzwürdiges Vertrauen.

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 19.07.2017 - 8 C 8.17

    Anhörungsrüge; Abstandsgebot für Spielhallen

    Diese Feststellungen hat bereits das Berufungsgericht - anders als es die Klägerin in ihrer Anhörungsrüge darstellt - dahingehend gewürdigt, dass die von der Klägerin getroffenen Dispositionen nicht Ausdruck eines schutzwürdigen Vertrauens auf den Fortbestand der Spielhallenerlaubnis waren (vgl. Berufungsurteil des OVG Rheinland-Pfalz - 6 A 10788/14.OVG - S. 9).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.08.2019 - 6 A 11643/18

    Nichteinhaltung des Mindestabstandsgebots einer Spielhalle von einer Grundschule;

    Insbesondere begründet er nicht, inwiefern die Auslegung des § 15 Abs. 3 LGlüG über die Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 26. August 2014 - 6 A 10104/14.OVG - sowie Urteil vom 10. März 2015 - 6 A 10788/14.OVG -) und über die vorstehenden Ausführungen hinaus klärungsbedürftig ist.
  • VG Trier, 16.05.2019 - 2 K 6408/18

    Trier: Kein Anspruch auf unbefristete glücksspielrechtliche Erlaubnisse

    Danach ist die Zielgruppe der Minderjährigen ab dem 10. Lebensjahr durch das Automatenspiel besonders gefährdet, welches das höchste Risiko für problematisches Spielverhalten berge, wobei der frühe Konsum in der Jugend das Risiko für ein späteres pathologisches Spielverhalten deutlich erhöhe (so auch: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. März 2015 - 6 A 10788/14.OVG - BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016, a.a.O.; Rn. 24).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2019 - 6 A 10392/19

    Zuständigkeit für die Untersagung des Betriebs einer glücksspielrechtlich

    Wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 23. November 2017 - 6 B 11515/17.OVG - ausgeführt hat, war der Spielhallenbetrieb in O... bis zum 31. Dezember 2018 durch die Erlaubnis vom 27. November 2013 formell legalisiert, die aufgrund ihrer Konzentrationswirkung (§ 15 Abs. 3 Satz 2 LGlüG) sowohl die gewerberechtliche als auch die gemäß § 24 Abs. 1 GlüStV erforderliche glücksspielrechtliche Erlaubnis umfasste (vgl. hierzu OVG RP, Urteil vom 10. März 2015 - 6 A 10788/14.OVG - OVG RP, Urteil vom 26. August 2014 - 6 A 10098/14.OVG -, NVwZ-RR 2015, 98; OVG RP, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 6 B 10343/14.OVG - esovgrp).
  • VG Mainz, 10.01.2019 - 1 K 211/18

    (Bei der Anordnung der Schließung einer Spielhalle ist § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3

    Soweit der Beklagte meint, bei dem Verwaltungsakt vom 27. November 2013 handele es sich nicht um eine Erlaubnis im Sinne des § 33i GewO, die zugleich aufgrund ihrer Konzentrationswirkung (§ 15 Abs. 3 Satz 2 LGlüG) die gemäß § 24 Abs. 1 GlüStV erforderliche glücksspielrechtliche Erlaubnis umfasse (vgl. OVG RP, Urteil vom 10. März 2015 - 6 A 10788/14.OVG - Urteil vom 26. August 2014 - 6 A 10098/14.OVG -, NVwZ-RR 2015, 98; Beschluss vom 27. Mai 2014 - 6 B 10343/14.OVG -, n.v.), kann ihm auch schon wegen des Zeitpunkts des Erlasses der Erlaubnis nicht gefolgt werden (OVG RP, Beschluss vom 23. November 2017 - 6 B 11515/17.OVG -, n.v.).
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